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Leistungen - 3. Beurkundung

 

Als Notar beraten wir Sie von Anfang an. Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an uns und besprechen mit unseren Mitarbeitern oder mit uns, ob es einen Handlungsbedarf (zur Erreichung Ihrer jeweiligen strategischen Ziele) gibt, beispielsweise ob etwa zur Abbedingung der gesetzlichen Erbfolge ein Testament errichtet oder zur Begründung oder Fortführung eines Unternehmens eine Gesellschaft gegründet werden sollte, welche Alternativen insoweit ggfs. bestehen und welche Vor- und Nachteile dabei abzuwägen sind. Die Entscheidung für ein bestimmtes Vorgehen bleibt letzten Endes natürlich stets Ihre. 

Selbstverständlich gibt es auch Fälle, in denen ein Bedarf nach einer bestimmten notariellen Leistung feststeht, zum Beispiel nach Ihrem Entschluss, eine bestimmte Wohnung zu kaufen, und in denen daher nach Übermittlung der nötigen Eckdaten sofort ein Entwurf erstellt werden kann (siehe 2.).

Bei mehreren Beteiligten mit gegenläufigen Interessen stehen wir als neutraler Berater allen Beteiligten zur Seite. Wir finden Lösungen, die die Interessen beider Seiten durch Bindung der Beteiligten und der Gerichte, langfristig absichern.

Die Besprechung und Beratung ist nach dem GNotKG -unabhängig vom konkretem Aufwand, Schwierigkeit und Beratungsintensität- mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.

Auf Basis der ersten Besprechung/Beratung bzw. Übermittlung der nötigen Angaben erstellen wir Ihnen einen Entwurf des von Ihnen gewünschten Vertrages (Urkunde). Nach Übermittlung an Sie und Prüfung des Entwurfs durch Sie können Änderungswünsche genannt und offene Fragen geklärt werden. Sie können bei Bedarf natürlich auch einen (weiteren) Termin zur persönlichen Besprechung vereinbaren. Teilweise sind Entwürfe vorab mit dem Steuerberater abzusprechen. Hierfür ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt. Gerne setzen ggfs. auch wir uns mit Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Sind alle Beteiligten mit dem Entwurf einverstanden, kann die Beurkundung stattfinden. In der Beurkundungsverhandlung stellt der Notar zunächst die Anwesenheit und die Identität der Beteiligten fest. Er trifft etwa bei letztwilligen Verfügungen Feststellungen zur Testierfähigkeit (Geschäftsfähigkeit), weist auf notwendige Genehmigungen hin und klärt über den weiteren Verfahrensgang im Anschluss an die Beurkundung auf (siehe auch 4.). Der Notar liest den Beteiligten den Text der Urkunde vollständig vor. Sie können natürlich auch hier noch jederzeit Fragen stellen, wenn einzelne Regelungen unklar geblieben sind oder sonst Fragen aufkommen. Am Schluss erfolgt die Unterzeichnung der Urkunde durch die Beteiligten und den Notar.

Vorteile der notariellen Urkunde sind: rechtswirksame Umsetzung Ihres Willens, rechtssichere Formulierung, hohe Beweiskraft, Ansprüche können ggfs. ohne (teure) gerichtliche Klage vollstreckt werden.

Mit der Beurkundung ist Ihr Anliegen in den allermeisten Fällen noch nicht erledigt.

Regelmäßig ist nach der Beurkundung ein Vollzug im Grundbuch oder in anderen öffentlichen Registern (Handelsregister etc.) notwendig. Eigentümer einer gekauften Wohnung werden Sie, z.B. durch Ihre Eintragung im Grundbuch, die erst aufgrund der notariell beurkundeten Einigung und Bewilligung des Veräußerers erfolgen kann; beim Unternehmenskauf ist etwa an die Erstellung der neuen Gesellschafterliste durch den Notar und deren elektronische Übermittlung an das Registergericht zu denken etc. Regelmäßig sind Mitteilungen an Behörden und Gerichte nötig sowie Anträge zu stellen. Häufig sind zusätzlich bestimmte Genehmigungen bzw. Erklärungen Dritter erforderlich, zum Beispiel Löschungen von Banken wegen noch eingetragener Grundpfandrechte des Veräußerers, die Zustimmung des Verwalters beim Kauf einer Wohnung, die Erklärung zu Vorkaufsrechten und vieles mehr. Um all dies kümmern wir uns für Sie. Darüber hinaus sichert der Notar die Parteien beim Leistungsaustausch ab, indem er Zahlungs- und Umschreibungsvoraussetzungen herbeiführt, prüft und anschließend deren Vorliegen bestätigt, wofür er auch persönlich haftet. Nach dem Vollzug der Urkunde erhalten Sie von uns eine Vollzugsmitteilung, anhand der Sie sehen und prüfen können, dass ihr Anliegen vollständig abgewickelt ist.

Vorgriff zum Thema Notarkosten: Die für die notarielle Tätigkeit nach dem GNotKG zu entrichtende Gebühr richtet sich grundsätzlich allein nach dem Geschäftswert (ist also unabhängig von zeitlichem Aufwand oder Komplexität der Sache) und umfasst notarielle Beratung, Entwurf, Änderungen, Beurkundung und Vollzug, also alle vorgenannten Teile unserer Tätigkeit.

Anschrift

Notare 
Dr. Philipp Aigner
Julian Sander

Stadtplatz 84
84453 Mühldorf am Inn

Tel.: 0 86 31 / 1 85 33 - 0
Fax: 0 86 31 / 1 85 33 - 30
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Abweichend von unseren Bürozeiten ist unser Empfang telefonisch erreichbar von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr). Gerne können Sie uns außerhalb dieser Zeiten wie auch sonst stets per E-Mail unter post@notare-muehldorf.de kontaktieren. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.

Am Freitag sind unsere Sachbearbeiter nur bis 12:00 Uhr erreichbar. Danach ist nur noch der Empfang besetzt, der keine inhaltlichen Auskünfte allgemeiner Art oder zu laufenden Vorgängen erteilen kann. Bei solchen Anfragen kontaktieren Sie uns bitte von Montag bis Donnerstag oder Freitag bis 12:00 Uhr.